Hinweis: Aufgrund von Mutterschutz besteht bis einschließlich 30.11.2026 eine eingeschränkte Erreichbarkeit sowie reduzierte Kapazität für Neumandate. Anfragen sind weiterhin möglich.
RECHTSANWÄLTIN

Ihre Fachanwältin
für Arbeitsrecht

kompetent · erfahren · lösungsorientiert

Als erfahrene Anwältin betreue ich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Daher kenne ich die Denk- und Handlungsweisen beider Seiten. Profitieren Sie von diesem Wissen!

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Victoria Grüntker
Victoria Grüntker
Über mich

Über mich +

Victoria Grüntker

Als Ihre Rechtsanwältin lege ich großen Wert auf Ihre rechtliche Beratung und Vertretung auf hohem fachlichem Niveau. Besonders wichtig ist mir ein persönliches Vertrauensverhältnis zu meinen Mandant*innen. Laden Sie Ihre Sorgen bei mir ab, ich kümmere mich darum!

Ich wurde 1983 in Singen am Bodensee geboren und studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Während des Referendariats in den Gerichtsbezirken Landshut und München war ich sowohl für eine mittelständische Kanzlei in Kapststadt (Südafrika) im Bereich Immobiliarsachenrecht sowie für eine Boutique-Kanzlei in München mit Schwerpunkt allgemeines Zivilrecht und Versicherungsrecht tätig.

Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens und mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2012 zog ich zurück an den Bodensee und arbeitete bis 2015 für die Kanzlei Grüntker und Kollegen in Singen. Während dieser Zeit begann ich mich auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht zu spezialisieren. Nach nur drei Jahren Zulassung wurde mir 2016 der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.

Anschließend zog es mich zurück nach München, wo ich von 2015 bis 2019 für die seit Generationen renommierte Kanzlei Nath & Kollegen tätig war. Diese auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei bot mir die Möglichkeit, meine Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich gezielt zu vertiefen und weiter auszubauen. Heute steht für mich fest: Arbeitsrecht ist mein zentrales Fachgebiet, auf das ich mich mit großer Leidenschaft und vollem Einsatz konzentriere. Ich arbeite engagiert und mit Kampfgeist für jede Mandantin und jeden Mandanten, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Mit diesem Anspruch habe ich mich Anfang 2020 für den Schritt in die Selbständigkeit entschieden und meine eigenen Kanzlei gegründet.

Leistungen

Leistungen

Neben rechtlicher Beratung und Vertretung auf hohem fachlichem Niveau ist mir ein persönliches Vertrauensverhältnis zu meinen Mandant*innen besonders wichtig. Laden Sie Ihre Sorgen bei mir ab, ich kümmere mich darum!

für Arbeitnehmer +

Als Fachanwältin unterstütze ich Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Abmahnungen
  • Änderungskündigungen
  • Aufhebungs-/Abwicklungsverträge verhandeln
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Eingruppierung Gehalt
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz/Kündigungsschutzklage
  • Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Tarifrecht
  • Urlaub/Urlaubsabgeltung
  • Überstunden
  • Überprüfung von Arbeitsvertragsklauseln
  • Überprüfung von Gehaltsabrechnungen
  • Variable Vergütung/Bonus/Provision
  • Versetzung
  • Zeugnis

für Arbeitgeber +

Als Fachanwältin unterstütze ich Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Abmahnungen
  • Änderungskündigungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
  • Befristung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Datenschutz im Betrieb
  • Dienstwagenvereinbarung
  • Flexible Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf
  • Geschäftsführervertrag
  • Homeoffice, Telearbeitsplatz
  • Fortbildung und Rückzahlungsklausel
  • Kurzarbeit
  • Schadensersatz, innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Sonderkündigungsschutz, Interessenvertretung vor den Integrationsfachdiensten
  • Variable Vergütung
  • Versetzung
  • Vertragsgestaltung, Überprüfung, Begleitung (Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge)
  • Vertragsstrafen
  • Wettbewerbsverbot
  • Kündigungsschutzklage
  • Vorbereitung und Ausspruch von Kündigungen
  • Zeugnis
Kosten

Transparent und fair

Bevor Sie mich beauftragen, sollten Sie wissen, welche Kosten Ihnen dadurch entstehen. Für die Höhe der Gebühren gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Rahmen:

Soweit keine Gebührenvereinbarung getroffen wird, sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit abhängig vom Gegenstandswert der Angelegenheit; die Höhe meiner Gebühr auf Basis des individuellen Gegenstandswertes wird gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt (Belehrung nach § 49b V BRAO).

Wichtig zu wissen:
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besteht in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Sie haben in diesen Verfahren unabhängig von deren Ausgang für außergerichtliche und erstinstanzliche anwaltliche Tätigkeiten keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gegenseite (Belehrung nach § 12a ArbGG).

Kosten für Arbeitnehmer

Kostenlose Erstberatung bei Kündigung +

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann kommt es zunächst darauf an, die rechtliche Situation richtig einzuschätzen. Deshalb biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage an.

Zeugnisüberprüfung zum Festpreis +

Sie haben ein Zeugnis erhalten und sind sich nicht sicher, ob der Inhalt wirklich positiv ist? Ich biete Ihnen eine umfangreiche Überprüfung des Zeugnisses zum Festpreis von 180,00€ zzgl. MwSt. an. Die Überprüfung beinhaltet eine ausführliche Stellungnahme per E-Mail und – falls erforderlich – beispielhafte Alternativbewertungen.

Wer trägt die Kosten? +

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie als Mandant*in gemäß § 12a ArbGG die Kosten für meine Tätigkeit leider selbst tragen, sofern diese nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Staatskasse übernommen werden.

Dies gilt bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) nach dem Gesetz selbst dann, wenn Sie den Prozess gewinnen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten, jedoch sollte im Vorfeld immer eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung eingeholt werden.

Prozesskostenhilfe bedeutet: Für Mandant*innen, die sich die Anwalts- und Prozesskosten nicht leisten können, bzw. deren Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren zu beantragen. Dann trägt die Staatskasse die Kosten für Anwalt und Gericht. Bei Bedarf helfe ich Ihnen gerne, die entsprechenden Anträge zu stellen.

Sofern keine Prozesskostenhilfe gewährt wird oder diese nicht in Frage kommt, gibt es unterschiedliche Abrechnungsmethoden:

Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) +

Grundsätzlich rechne ich meine Tätigkeiten für Arbeitnehmer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Anwaltsgebühren ist von der konkreten Höhe des Streitwerts abhängig. Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen fallen nach dem RVG unterschiedliche Gebühren an. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie eine individuelle Voreinschätzung der Kosten erhalten möchten. Beispielsweise beträgt eine Erstberatungsgebühr nach dem Gesetz 190 EUR zzgl. Auslagenpauschale und MwSt., in Summe also 249,90€.

Abrechnung nach individueller Vergütungsvereinbarung +

Manche Mandate sind insbesondere aufgrund des individuell notwendigen Arbeitsaufwandes bei geringem Streitwert nach dem RVG nicht kostendeckend zu bearbeiten. In solchen Fällen treffe ich mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung auf Stundenhonorarbasis mit einer für Sie jederzeit einsehbaren Zeiterfassung.

Kosten für Arbeitgeber

Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Im Rahmen dieser unverbindlichen Erstkontaktaufnahme erhalten Sie eine erste, grobe Einschätzung Ihres rechtlichen Anliegens oder Ihrer Fragen. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, insbesondere die Durchsicht und Bewertung von Unterlagen oder Dokumenten, ist hiervon nicht umfasst. Gemeinsam klären wir, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann. Folgende Vergütungsmodelle biete ich Ihnen an:

Zeithonorar +

Wenn Sie mit mir ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich meine Vergütung allein nach meinem tatsächlichen Aufwand. Pauschalen für Sekretariat o.ä. gibt es bei mir nicht. Mein Stundensatz beginnt ab 280 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer – je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Auftrags. Den Aufwand erfasse ich in Einheiten von sechs Minuten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten. Bei einer Dauerberatung über einen längeren Zeitraum hinweg können wir individuell über einen niedrigeren Stundensatz sprechen.

Gebühren nach Vergütungsgesetz und -verordnung +

Soweit ich gerichtlich für Sie aktiv werde, bin ich gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch generell mit mir vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für mich abschätzbar ist. Sprechen Sie mich bitte jederzeit an.

skmm

Partner — Ich arbeite in Bürogemeinschaft zusammen mit hervorragenden Kollegen*innen der Anwaltskanzlei skmm. Die Anwaltskanzlei skmm ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Medien- und Urheberrecht sowie Erb- und Familienrecht/allgemeines Zivilrecht. Profitieren Sie von dem stetigen Austausch der Kollegen*innen in dieser Bürogemeinschaft!

Für Arbeitnehmer

Kostenlose Erstberatung bei Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann kommt es zunächst darauf an, die rechtliche Situation richtig einzuschätzen. Deshalb biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage an.

Für Arbeitgeber

Ihre erste Kontaktaufnahme ist stets kostenlos und unverbindlich

Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige Weise schildern. Gemeinsam klären wir, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann.

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